
Apotheker:in Springer:in Apothekenstellvertreter:in Zürich - Apotheken Stellvertretung
kompetent, erfahren, zuverlässig
in Zürich und erweiterter Umgebung
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Apotheke und Flyingpharmacist GmbH, nachfolgend Flyingpharmacist genannt. Sie bilden integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen Flyingpharmacist und der Apotheke.
2 Tarife und Spesen
Die Informationen zu den Tarifen, Spesen und Zuschlägen finden Sie auf dem entsprechenden Tarifblatt.
3 Vertragsverhältnis
Die eingesetzte Mitarbeiterin ist bei Flyingpharmacist angestellt. Sie ist zugleich Geschäftsführerin und Inhaberin. Flyingpharmacist selbst verleiht die Mitarbeiterin an die Apotheke.
Grundsätzlich kann die Mitarbeiterin bei Verfügbarkeit für einen Einsatz gebucht werden. Der Anfahrtsweg bzw. die vorhandenen Berufsausübungsbewilligungen der Mitarbeiterin werden dabei berücksichtigt. Eine nicht vorhandene Bewilligung oder eine zu grosse Distanz zum Wohnort (>1 Stunde) können zu einer Ablehnung der Buchung führen.
Die Bestätigung der Buchung bzw. die Rückmeldung zur Buchung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Die Apotheke ist für die Koordination ihrer gebuchten Einsätze der Mitarbeiterin selbst verantwortlich. Flyingpharmacist übernimmt keine Verantwortung für sogenannte Doppelbuchungen: wenn also die Apotheke an einem bereits gebuchten Datum versehentlich einen zweiten Mitarbeiter bucht, der nicht bei Flyingpharmacist angestellt ist, behält die Buchung bei Flyingpharmacist ihre Gültigkeit bzw. kommen bei der Anullation die Stornobedingungen (Kapitel 5) zum Zuge.
4 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt über Flyingpharmacist, telefonisch oder über das Kontaktformular.
5 Stornierungen
Die Details zu den Stornierungsbedingungen entnehmen Sie dem gültigen Tarifblatt.
Kann die Mitarbeiterin ihren Einsatz aufgrund von Krankheit, Unfall etc. nicht antreten so endet die Buchung mit der Information zu den Umständen an die Apotheke. In diesem Fall entfällt der Einsatz beidseits kostenlos. Nach Möglichkeit werden Ersatzdaten vereinbart.
Bei Ausfall der Mitarbeiterin infolge Krankheit, Unfall etc. übernimmt die Flyingpharmacist keine Haftung für allfällige Schäden.
6 Pflichten der Mitarbeiterin
6.1 Allgemeine Pflichten
Die Mitarbeiterin führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft aus. Vor einem Ersteinsatz in einer Apotheke informiert sich die Mitarbeiterin anhand des ausgefüllten online-Fragebogens auf der Homepage über die Apotheke. Unklarheiten werden vor dem Einsatz persönlich abgeklärt.
Die Mitarbeiterin erscheint an jedem Arbeitstag pünktlich zur vereinbarten Zeit. Ein verspätetes Eintreffen infolge nicht planbarer äusserer Umstände wird unverzüglich telefonisch der Apotheke mitgeteilt.
Spezielle Vorkommnisse, welche die Geschäftsleitung der Apotheke wissen sollte, vermerkt die Mitarbeiterin zu Handen der Geschäftsleitung.
6.2 Berufsausübungsbewilligung
Allfällige neue Berufsausübungsbewilligungen werden vor dem Einsatz von der Mitarbeiterin beantragt, organisiert und bezahlt. Ein Einsatz kann nur mit einer entsprechenden kantonal gültigen Berufsausübungsbewilligung stattfinden.
6.3 Diskretion
Die Mitarbeiterin respektiert die Eigenheiten des Betriebes und verpflichtet sich zur absoluten Diskretion bezüglich den ihm im Einsatzbetrieb zukommenden Informationen.
7 Pflichten der Apotheke
Es ist Sache der Apotheke, der Mitarbeiterin alle nötigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeiterin bringt ihre eigene Arbeitskleidung mit.
Die Apotheke muss bei der Einsatzplanung die maximale tägliche Arbeitszeit und die notwendige Pausendauer gemäss OR und der Auftragsbestätigung berücksichtigen.
Allfällige Rechnungen zu Stellvertretungsgesuchen werden von der Apotheke übernommen. Je nach Kanton gelten andere Stellvertretungs-Meldeverfahren. Falls Vertretungen vorgängig dem Kantonsapotheker gemeldet werden müssen, liegt dies in der Verantwortung der Apotheke.
8 Haftung
Flyingpharmacist bietet mit ihrer Mitarbeiterin einen hohen Standard an Kompetenz und Erfahrung und bereitet diese nach bestem Wissen auf ihre Einsätze vor.
Für durch die Mitarbeiterin während seines Einsatzes verursachte Schäden übernimmt Flyingpharmacist keine Haftung. Es ist Sache der Apotheke, sich im üblichen Rahmen gegen betriebliche Risiken abzusichern. Flyingpharmacist hat für die Mitarbeiterin eine Betriebshaftlichtversicherung abgeschlossen.
9 Rechte der Apotheke
Kann die Mitarbeiterin die ihr anvertrauten Aufgaben nicht oder nicht zur Zufriedenheit ausführen, kann die Apotheke dies bei der Mitarbeiterin selbst beanstanden. Da die Mitarbeiterin selbst zugleich Geschäftsführerin und Inhaberin ist bespricht sie mit der Apotheke eine entsprechende Lösung.
10 Rechnungsstellung
Flyingpharmacist stellt einmal im Monat Rechnung, am 20. Tag des Monats, bei dem die Einsätze erfolgt sind. Die Zahlungsfrist ist netto per Ende des Monats, bei dem die Einsätze erfolgt sind.
11 Vertraulichkeit
Alle im Zusammenhang mit dem Kunden bekanntwerdenden Daten und Geschäftsinformationen werden von der involvierten Mitarbeiterin mit der notwendigen Diskretion behandelt.
12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
13 Datenschutz
Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung.
14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Jegliche Rechtsbeziehungen zwischen Flyingpharmacist und dem Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht.
Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Springerbörse (Zürich).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Treten am 24.10.2024 in Kraft und ersetzen alle bisherigen AGBs.
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